Ordnung muss sein

(1) Das Stelenfeld darf grundsätzlich nur zu Fuß und im Schritt- Tempo durchquert werden.

(2) Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sind 13 gekennzeichnete Gänge geeignet. Diese Gänge haben ein max. Gefälle von 8 Prozent.

(3) Der Besuch des Stelenfelds erfolgt auf eigene Gefahr - Warnhinweise: - Sämtliche Längs- und Querachsen sind lediglich 0,95 Meter breit. - Die kreuzenden Wegachsen sind nur in wenigen Teilbereichen einsehbar. Vorsicht ist geboten.

(4) Nicht gestattet ist: - Lärmen, lautes Rufen, das Benutzen von Musikinstrumenten sowie der Betrieb von Rundfunk- und Tonträgergeräten, soweit über den persönlichen Hörbereich hinausgehend, - das Lagern im Stelenfeld, auf Stelen zu klettern, von Stele zu Stele zu springen und sich in Badebekleidung auf einer Stele zu sonnen. - das Mitführen von Hunden, - das Mitführen von Fahrrädern, Skate-Boards, Roller-Blades, Rollschuhen, - Fahr- und Motorräder an den äußeren Stelen abzustellen, - das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke und Grillen, - das Stelenfeld zu verunreinigen.

(5) Anordnungen und Anweisungen des ausgewiesenen Sicherheitspersonals sind zu befolgen. [via]

Beitrag vom: 15.05.05 [18:35], zuletzt geƤndert: 15.05.05 [18:41]
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