(1) Das Stelenfeld darf grundsätzlich nur zu Fuß und im Schritt- Tempo durchquert werden.
(2) Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sind 13 gekennzeichnete Gänge geeignet. Diese Gänge haben ein max. Gefälle von 8 Prozent.
(3) Der Besuch des Stelenfelds erfolgt auf eigene Gefahr - Warnhinweise: - Sämtliche Längs- und Querachsen sind lediglich 0,95 Meter breit. - Die kreuzenden Wegachsen sind nur in wenigen Teilbereichen einsehbar. Vorsicht ist geboten.
(4) Nicht gestattet ist: - Lärmen, lautes Rufen, das Benutzen von Musikinstrumenten sowie der Betrieb von Rundfunk- und Tonträgergeräten, soweit über den persönlichen Hörbereich hinausgehend, - das Lagern im Stelenfeld, auf Stelen zu klettern, von Stele zu Stele zu springen und sich in Badebekleidung auf einer Stele zu sonnen. - das Mitführen von Hunden, - das Mitführen von Fahrrädern, Skate-Boards, Roller-Blades, Rollschuhen, - Fahr- und Motorräder an den äußeren Stelen abzustellen, - das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke und Grillen, - das Stelenfeld zu verunreinigen.
(5) Anordnungen und Anweisungen des ausgewiesenen Sicherheitspersonals sind zu befolgen.
[via]