Ein ähnlicher Gesetzesvorschlag wurde 2006 leider abgelehnt, dem Neuanlauf ist zu wünschen, dass er durchkommt: der Spaßfaktor einer Abfrage bei Domainregistrierungen, ob man Terrorist sei oder einer der gelisteten Organisationen angehört oder nahe steht, dürfte schwierig zu übertreffen sein.
Beitrag vom: 26.02.07 [12:41], zuletzt geändert: 26.02.07 [12:41] 201 x gelesen [Mehr aus der Abteilung politik fuer dummies]
Kommentare
Denic sagt:
Die Domain "terrorist.de" ist bereits registriert.
Die Domain "terroristin.de" ist nicht registriert.