Das BVerfG entschied soeben: Die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin Fereshta Ludin im sog. "
" ist begründet. Damit hob das Gericht Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten auf. Es sei nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über diese Frage zu entscheiden, sondern dies sei Aufgabe des (Landes-)Gesetzgebers.
Kommentare
Drückebergerei, das zu erlassende Landesgesetz landet dann ja doch wieder vor dem BVerfG.
Wieso will in D keiner über sowas ernsthaft diskutieren?
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seewolf am 2003-09-24 10:24 Uhr
aber, dass so eine weitreichende Entscheidung eine legislative sein muss (keine exekutive oder judikative) leuchtet mir trotzdem ein.
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tinto am 2003-09-24 11:19 Uhr
kommentiert die Zeit.
(
Wortfeld schreibt hierzu: "Das Rätsel der Woche: Wie hat Zeit-Autor Martin Klingst es geschafft, 57 Minuten nach Urteilsverkündung bereits das Urteil durchdacht, einen Leitartikel geschrieben und dazu eine Pressemitteilung herausgebracht zu haben?")
Gute Frage. (Den kompletten Entscheidungstext lesen und verstehen dauert jedenfalls länger.)
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tinto am 2003-09-24 11:43 Uhr
sagt auch die
FTD. Wenn auch unter anderen Vorzeichen, denn während die ZEIT bedauert, dass das BVerfG den Streit nicht abschließend zu Gunsten einer allgemeinen "Kopftucherlaubnis" entschieden hat, hätte sich die FTD ein "ein deutliches Zeichen für die Trennung von Staat und Kirche".
Ferner trifft man in der FTD auf ein immer wiederkehrendes "Argument" wider BVerfG-Entscheidungen. Es geht in etwa so: "Wie falsch die Senatsmehrheit liegt, sieht man am Votum der Minderheit."
(Mit anderen Worten: das Meinung A falsch sein muss zeigt die Existenz der Meinung B, die schließlich von nicht weniger gescheiten Fachleuten vertreten wird).
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tinto am 2003-09-24 14:10 Uhr
von dem Zeit-Redakteur.
In gewisser Weise paßt ein Interview mit einer kritischen Muslimin aus Kanada in der letzten "Brigitte" gut zum Thema, der Liberalismus treibt nämlich manchmal wirklich dolle Blüten. Das Kopftuch ist eben nicht "nur" ein religiöses Bekenntnis (was mir in der Schule auch so schon, egal ob Kreuz, Kippa oder Kopftuch, auf die Nerven geht), sondern z.b. in Frankreich auch eine Kampfansage an den Staat.
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seewolf am 2003-09-24 14:27 Uhr
... scheint das BVG genug von der Unentschlossenheit der Politik zu haben. Kann ja nicht angehen, dass sämtliche Entscheidungen, bei denen man keinen Konsens fniden kann, oder die unpopulär sind, diese einfach an das BVG verweist in der Hoffnung, dass die das schon richten werden.
Wegen der Kultur/Bildungs-Hoheit der Länder wird es nun 16 tolle Regelungen in Deutschland zu dem Thema geben.
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klog-konrad am 2003-09-24 15:07 Uhr
... oder gar keine. (man darf gespannt sein)
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tinto am 2003-09-24 15:23 Uhr