Nur die Besten
sterben (für) Jung.
[23:02 Uhr] -
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Wg. Motherfucker?
Ey, Bundeswehr. Wenn ihr jetzt damit anfangen wollt, eure Ausbilder
wegen eines Dummspruchs zu feuern, dann werdet ihr aber euer blaues Wunder erleben, von meinen zum Beispiel wäre da aber nicht einer übriggeblieben.
(Meine generelle Einstellung zu Rassisten als bekannt voraussetzend muss ich mal ganz ernsthaft fragen, ob mir jemand den Kündigungsgrund erklären könnte, ich seh' den nämlich nicht.)
[19:35 Uhr] -
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Ich glaub , es hackt (kein Wortspiel jetzt)
Ey, Schäuble und Konsorten (mal wieder)! Gibt es eigentlich einen substantiellen Unterschied zwischen Haustüre-aufbrechen-und-meine-Schränke-durchsuchen und dem Trojanerscheiß, den ihr da vorhattet? Überseh' ich einfach den Grund, aus dem für meine Computerfestplatte was anderes gilt als für meine Sockenschublade? Oder erörtert ihr echt gerade die Frage, unter welchen Umständen ihr bei mir
einbrechen dürft? Dann wollen wir das mal schnell klären. Unter gar keinen. Simple as that. Blick ins Grundgesetz erleichtert die Rechtsfindung. (
I. Abschnitt, klingelt da was?)
(Ich mein, ich ahne euren pfiffigen Masterplan: wenn wir die Freiheit selber abschaffen, entziehen wir den Terroristen damit die Geschäftsgrundlage und wir haben gewonnen. Da wird der Bin Laden schön dumm gucken, aber denkt da lieber nochmal drüber nach.)
Quasi! Ich lach' mich tot.
Das hätten wir uns mal im Studium trauen sollen: Wenn wir irgendwas nicht unter einen Tatbestand subsumiert
* bekommen, erfinden wir einen entsprechenden Quasi-Tatbestand! Wie, es wurde gar nichts gestohlen? Dann war es vielleicht ein Quasi-Diebstahl? Wenn es nicht so traurig wäre, dass der Bundesinnenminister offenbar nicht damit leben kann, dass in unserem Land Menschenleben nicht für andere Menschenleben geopfert werden dürfen (
lawblog), wäre es jetzt schon der Juristenwitz des Jahres. Hier Schäuble, es geht viel einfach zu machen: Art. 1 Satz 1 GG ändern in:
„Die Würde des Menschen ist quasi unantastbar.“
Spätestens dann aber sollte der Innenminister vielleicht verstärkt durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.
Na bitte: Bildzeitung verboten
„Wir bei Walthers nehmen das Antidiskriminierungsgesetz ernst.“
[13:43 Uhr] -
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Der Antidemokrat in mir
Ja, in einem Punkt bin auch ich ein kleiner Verfassungsfeind, geb' ich ganz ehrlich zu. Undzwar,
so einen Test müsste bei mir
jeder bestehen, bevor er auch nur in die Nähe einer Wahlurne dürfte, da kenn' ich nix. Andererseits: in einem Land, das von mir regiert würde, möchte ich auch nicht leben.
Letzteres ist ein Zitat von irgendwem, einem großen Deutschen womöglich, aber ich komm' grade nicht drauf.)
Eulenspiegelei mit „leichter Folter“
Wer immer hinter dem „
Bund Deutscher Juristen“ steckt: Glückwunsch,
das war ein gelungener prank. Nicht (oder nicht nur) wegen der Demonstration, dass man den Damen und Herren Qualitätsjournalisten am Neujahrstag einen Hoax unterjubeln kann, das ahnten wir bereits. Aber dass zahlreiche Medien bereit waren zu glauben, jemand in einer solchen Position könnte wirklich derart skandalöse Ansichten vertreten, spricht Bände.
Und ja, ich hätte es wohl auch geglaubt, wenn ich am 01.01. schon am Rechner gesessen hätte und mich nicht stutzig gemacht hätte, dass ich noch nie von einem BDJ gehört habe. Denn so viel weiter als vor ihnen Mackenroth oder Schäuble sind die BDJler schließlich gar nicht gegangen. Da bleibt einem dann das Lachen über AP, Spiegel Online, mdr & Co. im Halse stecken.
Presseschau zur Aktion beim „BDJ“
4. Januar 2006
Die Schlacht ist geschlagen, der Rauch hat sich verzogen. Es bleibt die Erkenntnis, dass Medien mit einfachen Mitteln zu manipulieren sind und eine Forderung für "Folter light" nicht sofort anzweifeln.
Wir entschuldigen uns bei allen - zu Recht - empörten Mitmenschen, die sich am 1. Januar 2006 mit hunderten von E-Mails bei uns beschwert haben. Tut uns leid, aber es musste sein.
5. Januar 2006
Diese Website hatte vom 28. Dezember 2005 bis zum 5. Januar 2006 insgesamt 61.233 Abrufe.
[22:49 Uhr] -
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Ey, Juristen
"
Demnach darf Google in Deutschland keinen Maildienst mit der Bezeichnung „Gmail“ mehr betreiben und auch keine neuen Mailadressen an deutsche Nutzer vergeben."
Wo genau ist denn Deutschland?
Im Internet, mein ich. Und woher soll Google eigentlich wissen, ob ein User deutsch ist? Und warum spielt das eine Rolle? Ob das Ding Gmail oder GoogleMail heißt ist mir genauso wurscht wie wo der Server steht. Schlimmstenfalls fällt halt das deutsche Nutzerinterface weg, oder?
Nachtrag: Link war falsch, jetzt richtig.
[16:58 Uhr] -
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Staatsrecht für Anfänger
hier bei SpOn. Ziemlich gut erklärt die Sache mit der "unechten" Vertrauensfrage und was das Bundesverfassungsgericht
(
BVerfGE 62, 1) davon hält.
BVerfG: "Kopftuch"
Das BVerfG entschied soeben: Die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin Fereshta Ludin im sog. "
Kopftuchstreit" ist begründet. Damit hob das Gericht Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten auf. Es sei nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über diese Frage zu entscheiden, sondern dies sei Aufgabe des (Landes-)Gesetzgebers.
[
Pressemitteilung,
Entscheidung ]